Verfahren

Sie erhalten rechtzeitig vor Ablauf Ihrer alten Aufenthaltserlaubnis, eine Einladung per Post für den Termin zur Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Zu diesem Termin müssen Sie alle in dem Einladungsschreiben angegebenen Unterlagen mitbringen.

Wenn sich an Ihrer Lebenssituation etwas geändert hat, das Auswirkungen auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis haben könnte, müssen Sie uns dies ebenfalls mitteilen und ggf. nachweisen. Bringen Sie daher bitte auch Unterlagen mit, die wir nicht angefordert haben, die aber wichtig für die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sein könnten. Dies können z.B. sein:

  • Urkunden zu Ihrer familiären Situation, wenn diese sich verändert hat,
  • aktuelle Bescheide anderer Behörden zu Ihrer persönlichen Situation,
  • ggf. aktuelle ärztliche Atteste, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.

Wenn Sie zu dem Termin nicht können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die Adresse, die Sie in dem Einladungsschreiben finden, mit der Bitte um einen anderen Termin. Wir weisen aber darauf hin, dass wir in einem solchen Fall nicht garantieren können, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig zum Ablauf verlängert werden kann. Wir raten Ihnen daher sehr, den Ihnen übersandten Termin wahrzunehmen.

Sollten Sie von uns 1 Monat vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis keine Einladung bekommen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail und bitten um einen Termin zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis an mailto:office@migrationsamt.bremen.de

Rechtsgrundlagen