Über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird in dem Termin entschieden, wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Den Aufenthaltstitel selbst schicken wir Ihnen dann mit der Post per Einschreiben zu, vgl. eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel.
Über die Kosten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis informieren wir Sie in unserem Einladungsschreiben.
Aktualisiert am 09.11.2024