Wenn das BAMF Ihren Asylantrag bestandskräftig abgelehnt hat und Sie noch nicht aus Deutschland ausgereist sind, erhalten Sie ein Schreiben vom Migrationsamt in dem Ihnen nochmals eine Frist zur Ausreise gesetzt wird. Ebenso erhalten Sie die Kontaktdaten zu einer Beratungsstelle, die Sie bei Ihrer Ausreise unterstützen kann (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Wenn Sie daraufhin nicht selbst aus Deutschland ausreisen, muss das Migrationsamt Ihre Ausreisepflicht durch Ihre Abschiebung durchsetzen.
Der Termin hierzu wird Ihnen nicht angekündigt. Sie werden dann, begleitet durch die Polizei, aus Deutschland abgeschoben.
Aktualisiert am 09.02.2024