Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.
Wenn das BAMF Ihren Asylantrag abgelehnt hat, stellt das BAMF in dem Bescheid, den Sie per Post bekommen, auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.
Wenn Sie Fragen oder Einwände gegen die Entscheidung des BAMF haben, müssen Sie sich direkt an das BAMF wenden. Die Kontaktdaten hierzu finden sich auf dem Bescheid, den Sie vom BAMF bekommen haben, ebenso wie die Rechtsmittelbelehrung, die Ihnen erläutert, wie Sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen können, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Über die Entscheidung des BAMF wird auch das Migrationsamt informiert. Wenn Sie kein Rechtsmittel eingelegt haben oder das Gericht Ihr Rechtsmittel bestandskräftig abgelehnt hat und Sie noch nicht ausgereist sind, muss das Migrationsamt Ihre Ausreisepflicht durchsetzen.
Aktualisiert am 09.02.2024