Arbeitslosengeld gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn Sie keine andere Erklärung abgeben. Sie vermeiden Nachteile, wenn
- Sie sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden,
- Sie sich fristgerecht arbeitsuchend melden und
- unverzüglich Änderungen mitteilen, die sich nach der Antragstellung in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben
Die Widerspruchsfrist und in welcher Form Widerspruch erhoben werden kann, ist jeweils im Bescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben. Der Widerspruch kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides erhoben werden. Bei Bekanntgabe des Bescheides im Ausland beträgt die Widerspruchsfrist 3 Monate.
Es fallen keine Kosten an.
Aktualisiert am 07.12.2023