Der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage kann – wie der Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer – innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Auszahlung der Arbeitneh-mer-Sparzulage erfolgt in den meisten Fällen erst nach Ablauf der Sperrfristen.
Da der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage zusammen mit der Einkommensteuer-Erklärung einzureichen ist, richtet sich die Bearbeitungsdauer nach der Bearbeitungszeit der Steuererklärung.
Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten
Aktualisiert am 15.09.2023