Wenn Sie in Bremen als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin anerkannt sind und sich an Ihren persönlichen Daten etwas ändert oder Sie die Tätigkeit aufgeben möchten, sollten Sie dies anzeigen.
Als in Bremen anerkannter psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin sind Sie angehalten, Änderungen Ihrer persönlichen Daten sowie die Beendigung der Tätigkeit anzuzeigen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige zur Änderung persönlicher Daten oder Beendigung der Tätigkeit ist:
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Richtweg 16-22
28195 Bremen
Sie müssen als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin im Land Bremen anerkannt sein.
Aktualisiert am 31.01.2025