Die Ausnahmegenehmigung ist jeweils bis 31.07. gültig.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen 2 bis 3 Wochen beträgt.
Beginnt eine neue Saison (z. B. Saison ab 01.08.2024 – 31.07.2027) beträgt die Bearbeitungszeit auf Grund des hohen Antragsaufkommens ca. 3 Monate. Die Ausnahmegenehmigungen werden fristgerecht bis zum 31.07.2024 per Post zugestellt, wenn die Online-Anträge vollständig bis zum 30.06.2024 eingereicht werden.
Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten gebührenfrei.
Wird nach Verlust ein Ersatz der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und / oder Karte ausgestellt, ist eine Gebühr in Höhe von 35,00 EUR zu entrichten.
Aktualisiert am 09.11.2024