Sie sind Anwohner:in oder ansässige:r Gewerbetreibende:r / Freiberufler:in / Institution / Verein und wollen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um in die Anwohnerzone rund um das Weser-Stadion einfahren zu dürfen?
Berechtigt sind alle Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Anwohnerzone, die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nachweisen.
Aktualisiert am 09.11.2024