Es werden nur noch die neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat ausgegeben.
Bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes Bremen reicht eine formlose Adressmitteilung (per Mail, Post, Fax oder Telefon).
Wenn ein Bürger aus Niedersachsen nach Bremen zieht, muss er dem Versorgungsamt in Niedersachsen seine neue Anschrift mitteilen und um Übersendung der Akte nach Bremen bitten.
Nach Akteneingang bekommt der Bürger von uns eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass ein neuer Ausweis und evtl. eine neue Wertmarke ausgestellt werden, sobald uns unter dem hiesigen Aktenzeichen ein Lichtbild zugesandt wird.
Jeglich Adressänderung bei Zuzug ist schriftlich bekannt zu geben.
Auf dem Schwerbehindertenausweis sind keine Adressdaten hinterlegt. Bei einem Umzug innerhalb Bremens oder Bremerhavens muss kein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Der Schwerbehindertenausweis bekommt keinen Aufkleber. Bei einem Umzug innerhalb Bremens oder Bremerhavens muss kein neuer Ausweis ausgestellt werden. Bei Zuzug von außerhalb ist die Ausstellung eines neuen Ausweises erforderlich.
Aktualisiert am 22.06.2024