Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.

Die Schüler-Einzelbeförderung kann im Ausnahmefall von den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden, deren Kinder einen der folgenden sonderpädagogischen Förderbedarfe haben:

  • Körperlich motorische Entwicklung
  • Geistige Beeinträchtigung
  • Sozial emotionale Entwicklung im Förderzentrum
  • Hören bei Beschulung im Förderzentrum
  • Sehen bei Beschulung im Förderzentrum

Die Schüler:innen werden mit dem Taxi morgens von zu Hause abgeholt und nach Unterrichtsende wieder nach Hause gebracht.

Voraussetzungen

Sonderpädagogische Förderbedarfe in geistiger Beeinträchtigung, körperlich motorischer Entwicklung, Hören und Sehen oder sozial emotionaler Entwicklung im Förderzentrum.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag und drei Angebote für die Strecke vom Wohnort zur Schule und zurück.