Bitte beachten Sie die Fälligkeit (Zahlungsfrist) der Abgaben, da ansonsten die Vollstreckung droht! Setzen Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Zahlungsfrist mit der Verwaltung in Verbindung.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt unverzüglich.
Für die Bearbeitung des Antrags werden keine Gebühren erhoben.
Bitte beachten Sie jedoch bei Steuern:
Im Falle der Gewährung einer Ratenzahlung (Stundung) von Steuern fallen regelmäßig Zinsen an. Die Zinsen betragen für jeden gestundeten Monat 0,5 Prozent des gestundeten Betrags.
Aktualisiert am 07.08.2024