Sie können sich an die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) wenden. Die BAB ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zur Stelle und berät Sie mit einem Expertenteam:
Sie können sich an Schuldnerberatungsstellen wenden.
Stundungsanträge können durch ein formloses Schreiben gestellt werden. Sie können aber auch gerne die Muster im Internet nutzen.
Wie hoch die angebotenen Raten sein müssen, hängt immer vom Einzelfall und den persönlichen Verhältnissen ab. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind nachzuweisen. An längere Zeiträume sind höhere Anforderungen gestellt. Hierfür stehen Fragebögen im Internet bereit. Die einzelne Rate darf nicht geringer als 10 EUR sein.
Orientieren Sie sich an den Fragebögen im Internet. Es werden insbesondere aktuelle Einkommensnachweise in Kopie benötigt, z.B. eine Gehaltsbescheinigung, ein Sozialleistungsbescheid oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Gewöhnliche Ausgaben wie Miete, Stromkosten oder Versicherung müssen nur auf Nachfrage nachgewiesen werden.
Bitte beachten sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Ablehnungsbescheids. Vor Einlegung eines Rechtsbehelfs sollten Sie nachfragen, ob ein neuer Stundungsantrag mit anderen Modalitäten (z.B. Ratenhöhe, Ratendauer) gestellt werden kann. Die Kontaktdaten entnehmen Sie dem Ablehnungsbescheid.
Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung, die die Abgaben durch Bescheid (z.B. Steuerbescheid von Finanzamt) festgesetzt hat.
Nehmen Sie bitte sofort mit der zuständigen Ansprechperson des Schreibens Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Aktualisiert am 07.08.2024