Die Nutzung kann maximal für ein Jahr, bzw. ein Halbjahr beantragt werden.
Nach Eingang der vollzähligen und prüffähigen Antragsunterlagen ca. 8 Wochen (Beteiligung verschiedener Fachbehörden).
Für die Stadtgemeinde Bremen:
Gebühr für Baugenehmigung (Mindestgebühr 130,00 €)
Gebühr für Sondernutzung 390,00 € Einmalgebühr
Gebühr für Sondernutzung je nach Lage und Größe der Fläche
Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen (Sondernutzungskostenordnung).
Für die Stadt Bremerhaven:
Gebühr für Baugenehmigung (Mindestgebühr 130,00 €)
Gebühr für Sondernutzung je nach Lage und Größe der Fläche (2,50 € je m² je Monat)
Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadt Bremerhaven (Sondernutzungsgebührenordnung).
Aktualisiert am 05.11.2024