Für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen müssen Sie eine Erlaubnis für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen. Wenn Sie von der Erlaubnispflicht befreit sind, reicht die Anzeige Ihrer Tätigkeit aus.
Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten, und es haben sich wesentliche Umstände geändert, so muss die Erlaubnis erneut beantragt werden. Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.
Voraussetzungen
- Die zuständige Behörde hat die Erlaubnis zu erteilen, wenn
- keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben, sowie
- der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und das sonstige Personal über die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde verfügen.
- Zudem müssen die Anforderungen der Anzeige- bzw. Erlaubnispflichtigen sowie die Anforderungen an das sonstige Personal der Fach- und Sachkunde, die durch die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) konkretisiert werden, erfüllt werden.
- Zudem zu beachten sind Nachweis- und Registerpflichten.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
- Die Vorgangsnummer Ihres erstmaligen Antrags
- nur, wenn Sie einen Änderungsantrag erstellen möchten
- Ihre Gewerbeanmeldung
- soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht
- Ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
- soweit ein Antrag erfolgt ist
- Einen Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung
- soweit eine solche besteht
- Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen
- Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
- soweit Sie eine Erlaubnis für die Tätigkeiten Sammeln oder Befördern beantragen möchten und die Beförderung auf öffentlichen Straßen stattfindet