Zunächst ist für das Verwaltungsverfahren ein Termin beim zuständigen Ansprechpartner in Anspruch zu nehmen. Dort findet eine Beratung statt, auch eine Liste der zugelassenen Sachverständigenorganisationen liegt dort (und online) als Verknüpfung bereit. Liegen alle Unterlagen in 2-facher Ausfertigung vor, kann der Antrag eingereicht werden.
In der Kommunikation mit dem Referat 34 sind die unterschiedlichen Adresssen von Dienstgebäude und Postanschrift zu beachten
Aktualisiert am 06.11.2024