Hier können Sie die Erlaubnis und Herstellung einer Baustellenüberfahrt beantragen.
Antragsberechtigt ist der Eigentümer oder der Bauunternehmer.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Onlinedienst (s. rechte Spalte).
Aktualisiert am 05.11.2024