Es müssen keine Fristen beachtet werden.
150 Euro (§ 44 Abs. 8 StBerG)
Neben der Gebühr zur Bearbeitung des Antrags fallen zusätzlich Gebühren nach § 79 Steuerberatungsgesetz (StBerG) i.V.m. der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Aktualisiert am 09.12.2024