Es erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung über die Speicherung der neuen Adressdaten. Dies wird durch die Zusendung späterer Steuerbescheide bekannt.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.