Keine.
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren gegebenenfalls länger.
Gerichtsgebühren
Gegebenenfalls: Anwaltsgebühren, Kosten eines Verfahrensbeistands, Kosten eines Sachverständigen
Über die Kostentragung entscheidet das Familiengericht nach billigem Ermessen.
Bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Aktualisiert am 22.12.2023