Geben Sie unbedingt drei unterschiedliche Wunschschulen an. Die Erst-, Zweit- und Drittwahl stellen eine Rangfolge dar. Haben Sie nur eine Schule gewählt und Ihr Kind kann an dieser Wunschschule nicht aufgenommen werden, nimmt es nicht mehr an dem weiteren Aufnahmeverfahren der Zweit- und Drittwahl teil.
Das Aufnahmeverfahren für die Jahrgangsstufe 5 wird mit einem technik-gestützten System zentral bei der Senatorin für Kinder und Bildung gesteuert. Das heißt, alle Daten werden anonymisiert und für das Aufnahmeverfahren an die von Ihnen gewünschte Schule des Sekundarbereichs I (Oberschule oder Gymnasium) weitergeleitet. Aufgrund dieses Verfahrens wird sichergestellt, dass sich jedes Kind nur einmal pro Wahl registrieren lassen kann.
Ende Februar/Anfang März werden in den Schulen der Sekundarstufe I nacheinander drei getrennte Aufnahmeverfahren in der Reihenfolge der Erst- bis Drittwahl durchgeführt.
Stehen genügend Schüler:innenplätze zur Verfügung, werden alle Kinder aufgenommen, unabhängig vom Leistungskriterium oder der Zuordnung der Grundschulen.
Falls die Nachfrage die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt, wird das sogenannte Aufnahmeverfahren durchgeführt. Dabei wird zwischen dem Gymnasium und der Oberschule unterschieden.
Das Aufnahmeverfahren für die Oberschule
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen innerhalb einer Gruppe die für diese Gruppe zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet innerhalb der jeweiligen Gruppe das Los.
Das Aufnahmeverfahren für das Gymnasium
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen innerhalb einer Gruppe die für diese Gruppe zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet innerhalb dieser Gruppe das Los.
Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie einen Bescheid.
Aktualisiert am 31.01.2025