Verfahren

Die Abgabe der Anmeldung erfolgt – unabhängig von erst- oder zweitgewünschter Schule grundsätzlich in der jeweils zurzeit besuchten öffentlichen Schule der Sekundarstufe I. Schüler:innen, die in Bremerhaven das Profil HIGHSEA anwählen möchten, geben den Anmeldebogen direkt beim Alfred-Wegener-Institut (Am Handelshafen 12, 27570 Bremerhaven) ab. Bewerber:innen, die derzeit eine Privatschule oder gegenwärtig keine oder keine bremische Schule besuchen, geben den Wahlbogen direkt in der erstgewählten Schule ab. 

Zu beachten ist, dass jede:r Schüler:in nur einen Anmeldebogen für das Aufnahmeverfahren abgeben darf. Nur die doppelqualifizierenden Bildungsgänge bilden hier eine Ausnahme: Neben der Bewerbung für einen der beiden doppelqualifizierenden Bildungsgänge – die direkt beim Schulzentrum des Sekundarbereichs II in Utbremen abzugeben ist – ist eine Anmeldung an einer Gymnasialen Oberstufe oder an einem Beruflichen Gymnasium möglich.

Bis zu den Osterferien wird das Aufnahmeverfahren an den Schulen durchgeführt. Anschließend erhalten alle Schüler:innen einen Aufnahmebescheid.

Schüler:innen, die die Gymnasiale Oberstufe an ihrer bisherigen Schule oder an einer ihr zugeordneten Schule besuchen möchten, erhalten dort mit der Erstwahl einen Schulplatz - allerdings ohne Anspruch, alle gewünschten Fächer belegen zu können.

Hinweis für Schüler:innen aus Niedersachsen:

Schüler:innen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, können in Bremen in eine Gymnasiale Oberstufe, ein Berufliches Gymnasium oder einen doppelqualifizierenden Bildungsgang aufgenommen werden, wenn zuvor der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben wurde und eine sogenannte Freistellungserklärung der für den jeweiligen niedersächsischen Wohnsitz zuständigen Landesschulbehörde vorliegt. Für Schüler:innen, die im Altkreis Wesermünde wohnen und eine Schule in Bremerhaven besuchen wollen, ist keine Freistellungserklärung notwendig. Der Anmeldebogen und die Freistellungserklärung müssen direkt an der angewählten Schule abgegeben werden.

Bewerber:innen, die ihren ersten Wohnsitz nicht im Land Bremen haben und somit auch nicht der Schulpflicht des Bundeslandes Bremen unterliegen, werden gegenüber Bewerber:innen aus Bremen nachrangig im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht grundsätzlich nicht.

Rechtsgrundlagen