Frühestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung müssen Sie die Feier anmelden, spätestens 24 Stunden vorher.
Bei der Berechnung der Frist bleiben Sonnabende, Sonn- und Feiertage außer Betracht.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.