Gemäß der Richtlinie über den „Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgängen vom 8. Juli 2003“ ist die Bewerbungsfrist jeweils der 01.03. eines jeden Jahres.
Die Bearbeitungsdauer variiert von Fachoberschule zu Fachoberschule. Bitte informieren Sie sich direkt bei der gewünschten Fachoberschule über die Bearbeitungsdauer. oder Ablehnung.
Keine
Aktualisiert am 03.10.2023