Sie haben eine Weiterbildungsmaßnahme absolviert, um das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik auszuüben? Dann können Sie die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsmaßnahme beim Staatlichen Prüfungsamt beantragen oder sich zur Prüfung melden.
Das Staatliche Prüfungsamt ist für lehramtsbezogene Prüfungen zuständig. Ihm obliegt die Feststellung abgeschlossener inländischer und ausländischer Lehrkräfteberufsqualifikationen zum Erwerb der Lehr- und Lehramtsbefähigung und die Durchführung diesbezüglicher Anerkennungsverfahren.
Auch Weiterbildungsmaßnahmen, die in Inhalt und Umfang den Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt im Wesentlichen gleichwertig sind, können als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt werden. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit trifft das Staatliche Prüfungsamt.
Die Weiterbildungsmaßnahme schließt mit einer Prüfung ab, mit der die Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik erworben wird, und orientiert sich inhaltlich an den in Vereinbarungen zwischen den Bundesländern definierten Standards. Sie soll Lehrer:innen qualifizieren, wissenschaftlich fundiert das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik auszuüben, und umfasst zwei sonderpädagogische Fachrichtungen. Eine der zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen muss „Emotionale und soziale Entwicklung“ oder „Lernen“ sein.
Als Weiterbildungsmaßnahme zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik wird ein weiterbildender Masterstudiengang Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik anerkannt, der den Anforderungen in der zwischen den Bundesländern getroffenen Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt entspricht. Diese Anforderung ist durch eine Akkreditierung nachzuweisen.
Der Umfang der Weiterbildungsveranstaltungen umfasst insgesamt 120 Leistungspunkte. Bereits erbrachte Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen, soweit keine wesentlichen Unterschiede bestehen, sowie nachgewiesene Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden und keine wesentlichen Unterschiede zu den in einem akkreditierten Studiengang zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten aufweisen, werden anerkannt.
Die Anerkennung der Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik kann beantragen, wer
Formloser Antrag auf Anerkennung der Weiterbildungsmaßnahme.
Beglaubigte Kopien des Zeugnisses über die Befähigung zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Lehramt sowie über die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik
Aktualisiert am 18.01.2024