Antragsfristen für die Anerkennung einer Einrichtung nach dem WBG bestehen nicht.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Sitzungsterminen des Landesausschusses für Weiterbildung und der Komplexität des Antrags.
Die Antragsbearbeitung erfolgt kostenfrei. Der antragstellenden Einrichtung können Kosten durch die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen sowie deren Bestätigung durch einen unabhängigen Gutachter entstehen. Diese werden von der Senatorin für Kinder und Bildung nicht erstattet.
Aktualisiert am 20.06.2023