Verfahren
- Sie senden die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs per Post an die zuständige Behörde.
- Die Behörde prüft, ob der Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
- Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird er anerkannt.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Rechtsbehelf: Klage vor dem Verwaltungsgericht.