Verfahren

  • Sie senden die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs per Post an die zuständige Behörde.
  • Die Behörde prüft, ob der Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
  • Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird er anerkannt.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Rechtsbehelf: Klage vor dem Verwaltungsgericht.