Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie den Strahlenschutzkurs anbieten.
2 bis 6 Wochen.
Die Gebühren der Kursanerkennungen werden nach Aufwand und auf Grundlage der Allgemeinen Kostenverordnung erhoben. Diese finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".
Aktualisiert am 19.11.2024