Für das Antragsverfahren bestehen keine Fristen. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz entscheidet binnen drei Monaten nach dem vollständigen Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen und Nachweise (§ 112 Abs. 5 BremHG).
Für die Anerkennung einer nichtstaatlichen Hochschule werden Gebühren in Höhe von 1000 € bis 10000 € erhoben (Nr. 204.09 und Nr. 204.10 der Anlage 1 der Kostenverordnung der Bildungs- und Wissenschaftsverwaltung).
Aktualisiert am 31.03.2023