Verfahren

Nach Eingang der Antragsunterlagen bei der Senatorin für Kinder und Bildung werden diese auf Vollständigkeit geprüft. Sollten noch Unterlagen fehlen, erhalten Sie darüber eine Mitteilung. Erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist eine ganzheitliche und abschließende Bearbeitung möglich.

Zur Prüfung des Antrags auf Anerkennung werden Fachdienststellen der Senatorin für Kinder und Bildung beteiligt. So zum Beispiel zur Frage, ob die schulinternen Curricula den Anforderungen genügen. 

Daneben werden u.a. auch die Anforderungen an die Qualität der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I und II im Vergleich zu den öffentlichen Schulen geprüft.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Für die Prüfung einer möglichen Anerkennung sind grundsätzlich folgende Unterlagen für den allgemeinbildenden Bereich notwendig:

  • Nachweis über die Umsetzung der Stundentafeln der jeweiligen Schulart und des jeweiligen Bildungsganges
  • Zustimmung der Schule zur Erhebung von Leistungsdaten zu Abschlüssen und Übergängen durch die Senatorin für Kinder und Bildung (z.B. von Vergleichsarbeiten, Abschlussprüfungen) 
  • Schulinterne Curricula der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Naturwissenschaften, Gesellschaft und Politik der Sekundarstufe I, ggf. weitere auf Anforderung
  • Schulinterne Curricula der Einführungs- und Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe aller Fächer
  • Vorlage von Klausuren der Einführungs- und Qualifikationsphase zur Überprüfung der schriftlichen Leistungen (hinsichtlich der Aufgabenstellung, Erwartungshorizonte, Schüler:innenarbeiten)
  • Vorlage von Nachweisen über Fortbildungen der Lehrkräfte
  • Vorlage von Musterzeugnissen 

Zudem können Hospitationen durch die Senatorin für Kinder und Bildung in ausgewählten Jahrgängen erfolgen.

Für den berufsbildenden Bereich gilt:

  • Nachweise über die Umsetzung der Stundentafeln des jeweiligen Bildungsgangs
  • Zustimmung der Schule zur Erhebung von Leistungsdaten zu den Abschlüssen durch die Senatorin für Kinder und Bildung
  • Vorlage von Nachweisen über Fortbildungen der Lehrkräfte
  • Vorlage von Musterzeugnissen auf der Grundlage der Zeugniserlasse

Zudem können Hospitationen durch die Senatorin für Kinder und Bildung erfolgen.