Informieren Sie sich hier, wie Sie die Genehmigung einer Ersatzschule beantragen können.

Eine genehmigte Ersatzschule kann einen Antrag auf Anerkennung stellen. Mit der Anerkennung einer privaten Ersatzschule geht das Recht einher, mit gleicher Wirkung Zeugnisse zu erteilen und Prüfungen nach den allgemein für öffentliche Schulen geltenden Vorschriften abzuhalten.

Die Anerkennung einer privaten Ersatzschule kann bei der Senatorin für Kinder und Bildung beantragt werden, sofern die Schule die Gewähr dafür bietet, dass sie dauernd, das heißt in der Regel mindestens 3 Jahre ununterbrochen, die an entsprechende öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt. 

Mit der Anerkennung einer privaten Ersatzschule geht das Recht einher, mit gleicher Wirkung Zeugnisse zu erteilen und Prüfungen nach den allgemein für öffentliche Schulen geltenden Vorschriften abzuhalten.

Voraussetzungen

Für das Anerkennungsverfahren muss die unterrichtliche Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I sowie auf das Abitur der Schule die Gewähr dafür bieten, dass dauernd die an gleichartige oder verwandte öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt werden.

Für das Anerkennungsverfahren muss gewährleistet sein, dass die Ersatzschule dauernd die an öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt.