Das Verfahren zur Anerkennung einer privaten Ergänzungsschule ist formlos möglich.
Es sind die erforderlichen Unterlagen und Nachweise zu erbringen.
Für die Anerkennung von Gesundheitsfachberufsschulen ist Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständig (SGFV).
Aktualisiert am 18.07.2024