Für das Antragsverfahren bestehen keine Fristen. Der Schulbetrieb darf jedoch erst aufgenommen werden, wenn die staatliche Anerkennung beziehungsweise die Genehmigung vorliegt.
Die Senatorin für Kinder und Bildung entscheidet binnen 3 Monaten nach dem vollständigen Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen und Nachweise.
Für die Anerkennung einer berufsbildenden Privatschule werden Gebühren in Höhe von bis zu 3 610,00 Euro erhoben (Nr. 106.02 der Kostenordnung der Bildungsverwaltung). Für die Genehmigung der Ordnung über die Ausbildung und Prüfung an einer anerkannten Ergänzungsschule werden Gebühren je nach Zeitaufwand von bis zu 5 730,00 Euro erhoben (Nr. 106.03 der Kostenordnung der Bildungsverwaltung).
Aktualisiert am 18.07.2024