Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation im Bereich Hauswirtschaft und Familienpflege erworben. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhalt arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.

Sie können einen Abschluss im Bereich Hauswirtschaft und Familienpflege aus dem Ausland in Deutschland offiziell anerkennen lassen. Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.

Bitte beachten Sie: Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt sein. Informelle oder non-formale Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.

Die Anerkennung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Dafür müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde einreichen.

Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in dem gewählten Bundesland. Wichtige Kriterien bei dem Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung. Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen.

Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation aus dem Ausland.
  • Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig.
  • Sie wollen in dem Bundesland arbeiten.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation

    Zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde.

  • Nachweise über Berufserfahrung in der Hauswirtschaft und Familienpflege
  • Nachweise über weitere relevante Kenntnisse
  • Angaben zu vorherigen Anträgen

    Haben Sie schon einmal einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt? Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.

  • Vielleicht: Arbeitsplatznachweis

    Sie wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise sind zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder ein Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

  • Deutsche Übersetzungen

    Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.