Verfahren
Wahllokal
- Sie betreten den Wahlraum,
- Wahlhelfer:in gibt einen Stimmzettel aus,
- Sie kennzeichnen und falten den Stimmzettel in der Wahlkabine,
- Sie treten mit dem gefalteten Stimmzettel an den Wahltisch,
- Wahlhelfer:in prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweisdokuments),
- Sie werfen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
- Ab 18 Uhr wird das Wahllokal geschlossen und alle abgegebenen Stimmzettel ausgezählt.
Briefwahl
- Sie stellen einen Briefwahlantrag beim Wahlamt.
- Das Wahlamt prüft die Eintragung ins Wählerverzeichnis und damit die Wahlberechtigung.
- Die Briefwahlunterlagen werden vom Wahlamt an Sie verschickt.
- Sie empfangen die Briefwahlunterlagen und gehen wie folgt vor:
- Kennzeichnen Sie den Stimmzettel und verpacken diesen in den weißen Umschlag.
- Der weiße Umschlag wird in den roten Umschlag gepackt.
- Der beiliegende Wahlschein wird von Ihnen unterschrieben und ebenfalls in den roten Umschlag gepackt.
- Verschließen Sie den roten Umschlag.
- Den roten Umschlag verschicken Sie per Post.
- Der rote Umschlag kommt beim Wahlamt an. Das Wahlamt verwahrt alle roten Umschläge sicher bis zum Wahltag.
- Am Wahltag werden alle roten Umschläge samt Inhalt auf Formalitäten geprüft und ab 18 Uhr die Stimmzettel ausgezählt.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Umzug
Sollte ein Umzug mit zeitlicher Nähe (6 Wochen oder weniger) zur Wahl stattfinden, kann dies Auswirkungen auf die Wahlberechtigung haben. Es gilt grundsätzlich der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde, nicht der Tag des tatsächlichen Einzuges! Melden Sie sich in einem solchen Fall bitte zeitnah beim Wahlamt, um Ihre Möglichkeit zu wählen zu besprechen.
Auslandsdeutsche
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Auslandsdeutsche an einer Bundestagswahlen teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.