Die Ausnahmegenehmigung gilt so lange wie der Schwerbehindertenausweis, höchstens jedoch 5 Jahre.
Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.
Diese Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Aktualisiert am 19.10.2024