Die Parkberechtigung kann verlängert werden, solange der Schwerbehindertenausweis gültig ist, höchstens jedoch für 5 Jahre. Dazu reicht ein formloser Antrag, mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) und ein Passfoto.
Falls ihr Schwerbehindertenausweis den Hinweis „auch ohne Foto gültig“ trägt, akzeptieren wir dieses auch.
Ja, geben Sie dann bitte der betreffenden Person eine Vollmacht mit.
Nachdem Sie bei uns eine Verlustanzeige aufgegeben haben, bekommen Sie anstandslos Ersatz. Ferner benötigen wir dann ein neues Passbild. Es entstehen dadurch keine Gebühren.
Das Passfoto muss immer im Original eingereicht werden.
Aktualisiert am 19.10.2024