Abgabe der Steuererklärung:
- bei Entnahme aus einem Steuerlager: bis zum 10. Tag des Monats, der auf die Entstehung der Steuer folgt
- wenn die Steuer durch Unregelmäßigkeiten oder ein Verbot entsteht, das missachtet wurde: sofort
Bezahlen der Steuer:
- bei Entnahme aus einem Steuerlager: bis zum 5. Tag des 2. Monats, der auf die Entstehung der Steuer folgt
- wenn die Steuer entsteht, weil ein Verbot missachtet wurde: sofort
Keine (bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge)
Aktualisiert am 21.07.2022