Wenn Sie Alkopops herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkopopsteuer und zusätzlich Alkoholsteuer bezahlen.

Die Alkopopsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf alkoholhaltige Süßgetränke erhoben wird. Alkopops sind Mischgetränke in flüssiger oder gefrorener Form, die im Wesentlichen aus 2 Hauptkomponenten hergestellt werden:

1. Komponente: 

  • Getränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 1,2 Volumenprozent (dazu gehören zum Beispiel Limonaden, Cola oder Wasser) oder
  • gegorene Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent (zum Beispiel Bier, Honig -, Frucht- oder Traubenwein), oder
  • eine Mischung dieser Komponenten (zum Beispiel Limonade mit Bier)

2. Komponente: 

  • Alkohol beziehungsweise alkoholhaltige Waren im Sinne des Alkoholsteuergesetzes (zum Beispiel Whisky, Gin, Liköre und andere Spirituosen)

Solche alkoholhaltigen Mischgetränke fallen unter das Alkopopsteuergesetz, wenn sie:

  • einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aber weniger als 10 Volumenprozent haben und
  • trinkfertig gemischt in verkaufsfertigen, verschlossenen Behältnissen abgefüllt sind. (Als trinkfertig gelten auch vorbereitete Mischungskomponenten von Getränken, die in einer gemeinsamen Packung angeboten werden. Als verkaufsfertig sind solche Behältnisse anzusehen, die von der Art ihrer Aufmachung her für den Handel und zur unmittelbaren Abgabe an den Endverbraucher bestimmt sind)
  • als Alkoholerzeugnisse der Alkoholsteuer unterliegen

Voraussetzungen

Sie müssen Alkopopsteuer bezahlen, wenn die Steuer entstanden ist und Sie Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein, insbesondere wenn

  • Sie Inhaber eines Steuerlagers sind, aus dem die Alkopops entnommen wurden, oder wenn Sie dort verbraucht wurden,
  • Sie „registrierter Empfänger“ sind und Alkopops im Anschluss an deren Beförderung in Ihren Betrieb aufnehmen, die unter Steueraussetzung transportiert wurden, oder
  • Sie an einer Herstellung von Alkopops ohne Erlaubnis beteiligt waren.