Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung vornehmen möchten, müssen Sie das unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt) melden.
Sie müssen als Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden.
Es werden folgende Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:
Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.
Sie betreiben als Träger eine betriebserlaubnispflichtige Kindertageseinrichtung.
Aktualisiert am 05.11.2024