Die Anzeige muss unverzüglich nach der Änderung bzw. nach dem Neueintritt des Leitungspersonals bzw. der vertretungsberechtigten Person erfolgen.
Die Bearbeitung erfolgt bei vollständig vorliegenden Unterlagen regelmäßig innerhalb weniger Wochen.
Aktuell circa bei 4 Wochen.
Es können Gebühren entstehen. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung unter Rechtsgrundlagen.
294.00 EURO bis 1.001,00 EURO.
Aktualisiert am 29.08.2024