Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter sind Sie verpflichtet, der Erlaubnisbehörde Änderungen der vertretungsberechtigten Personen und des leitenden Personals unverzüglich mitzuteilen.
Es gibt eine Änderung, zum Beispiel eine neue Geschäftsführung. Sie zeigen die Änderung bei der Aufsichtsbehörde an.
Aktualisiert am 29.08.2024