Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst:
Bei der Handwerkskammer gespeicherte betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere:
Betriebsnummer und Betriebsname.
Datum des Inkrafttretens der Datenänderung, Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten.
Aktualisiert am 05.11.2024