Mindestens einen Monat vor der Umsetzung der Änderung.
1 bis 2 Monate.
Ein Monat ab Vollständigkeit der Unterlagen. Bei störfallrelevanter Änderung zwei Monate ab Vollständigkeit der Unterlagen.
Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig. Sie richten sich nach der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV).
Sie betragen mindestens 290,00 Euro.
Aktualisiert am 24.04.2024