Welche Fristen sind zu beachten?

Es gibt keine Fristen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Beim Eintritt oder Wiedereintritt in eine Religionsgemeinschaft wird die Änderung des Kirchensteuerabzugsmerkmals zum 1. des auf den Eintritt folgenden Monats steuerlich wirksam.

Beispiel: Wenn Ihr Kircheneintritt am 04.07. erfolgt, so wird dies am 01.08. steuerlich wirksam.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für Sie entstehen keine Kosten.