Verfahren

Elternvereine oder privatgewerbliche Träger: 

  • Die Eltern erhalten eine neue jährliche Bescheinigung. Diese muss in der Elternbeitragsstelle (EBS) eingereicht werden.
  • Der Zuschuss zum Elternbeitrag wird neu berechnet und die Zahlung wird angepasst. Die Eltern erhalten einen neuen Bescheid.

Tagespflege: 

  • Die Tagespflegeperson gibt die Änderung an Pflegekinder in Bremen (PiB) weiter und diese informiert die Elternbeitragsstelle (EBS).
  • Der Elternbeitrag wird neu berechnet und die Zahlungsforderung angepasst. Die Eltern erhalten einen neuen Bescheid.

Rechtsgrundlagen