Der Zuschuss zum Elternbeitrag wird frühestens ab dem Monat des Eingangs des Antrags bewilligt. Es wird nicht rückwirkend der Zuschuss ausgezahlt.
In der Tagespflege gibt es keine Fristen.
1 bis 3 Wochen. Die Dauer gilt für einen vollständig vorliegenden Antrag.
Der Antrag ist kostenlos.
Aktualisiert am 25.07.2024