Hier erhalten Sie Informationen darüber, was passiert, wenn sich die Hortbetreuung Ihres Kindes ändert.

Für jedes Ihrer Kinder, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden Ihr Einkommen und die Anzahl Ihrer Kinder in angemessener Weise berücksichtigt.

Wenn sich die Betreuung ändert, muss das die Elternbeitragsstelle wissen.

Voraussetzungen

Das Kind ist ein einem Elternverein, privatgewerblichen Träger oder in der Tagespflege in Bremen zur Hortbetreuung angemeldet.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Hinweis bei Elternvereinen oder privatgewerblichen Trägern

    Die Änderung der Hortbetreuung wird in der Betreuungseinrichtung vorgenommen.

  • Hinweis in der Tagespflege

    Die Änderung der Hortbetreuung muss mit der Tagespflegeperson abgesprochen werden.