Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

Voraussetzungen

  • Sie wollen ein Kind adoptieren.
  • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
  • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern
  • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden

    der Annehmenden

  • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)

    der Annehmenden

  • Meldebescheinigungen

    der Annehmenden

  • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen

    der Annehmenden

  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde

    der Annehmenden

  • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle

    der Annehmenden

  • Unterlagen zur Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

    der Annehmenden