Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.
Voraussetzungen
- Sie wollen ein Kind adoptieren.
- Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
- Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.
Welche Unterlagen benötige ich?
- notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern
- Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
der Annehmenden
- Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
der Annehmenden
- Meldebescheinigungen
der Annehmenden
- Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
der Annehmenden
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
der Annehmenden
- Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
der Annehmenden
- Unterlagen zur Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat
der Annehmenden