Es gibt keine Frist. Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid wenige Wochen, nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Derzeitige Kostenhöhe (variabel): von 129,50 € bis zu 2.400,00 €. Es gelten die aktuellen Kostensätze in der jeweils gültigen Fassung. Die aktuelle Kostenverordnung finden Sie bei den Rechtsgrundlagen.
Aktualisiert am 10.02.2025